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Eigentümerversammlungen jetzt auch virtuell möglich

  • Autorenbild: Sascha Horvath
    Sascha Horvath
  • 21. Feb.
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 2. Mai

Die WEG-Reform 2020 hat zu zahlreichen Änderungen geführt. Beispielsweise können Eigentümerversammlungen jetzt auch vollständig online abgehalten werden. Damit sind Präsenzversammlungen nicht mehr die einzig erlaubte Form. Die Abhaltung von Online-Hausversammlungen hat sich bereits während der COVID-19-Pandemie als praktikabel erwiesen. Der Gesetzgeber hat daher die Notwendigkeit einer Adaptierung an die Gegebenheiten in der Praxis erkannt und eine Alternative mit dem § 23 Abs. 1a WEG geschaffen.

 
 
 

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